BGH verbietet „mehrstöckige Anwaltsgesellschaften“
Der Anwaltssenat des BGH musste darüber entscheiden, ob eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung von Rechtsanwälten die Gesellschaftsanteile an einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung halten kann. Die Anwalts- GmbH sollte ein Vehikel für besonders haftungsträchtige Mandate sein. Diesen „kleinen“ Anwaltskonzern hat der BGH nun verboten, weil eine Partnerschaftsgesellschaft nicht Gesellschafterin einer GmbH sein könne. Gleichzeitig wurde aber dargestellt, dass eine Anwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechts durchaus unter bestimmten engen Voraussetzungen als Gesellschafterin einer Anwalts-GmbH in Betracht komme.
BGH, Urteil vom 30.3.2017, AnwZ (Brfg) 33/16