05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Beschimpfung des Mieters als „Schweinebacke“

Eine Beschimpfung des Mieters durch den Vermieter per sms als „Schweinebacke“, „Asozialer Abschaum“ und “ Lusche ersten Grades“  ist nicht ausreichend, um dem Mieter einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes zuzuweisen.

Zwar wurden die Beleidigungen als grob bewertet, sie seien aber im „persönlichen Umfeld ohne Breitenwirkung in der Öffentlichkeit“ passiert.

BGH, Urteil vom 30.6.2015, VI ZR 496/15

Unsere Rechtsgebiete