05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Bei Persönlichkeitsverletzung ist Anspruch auf Geldentschädigung nicht vererblich

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung ist nicht vererblich. Dies deshalb, weil einem Verstorbenen keine Genugtuung mehr dafür verschafft werden kann, das seine Persönlichkeit verletzt wurde. Folglich kenn eine Geldentschädigung im Fall der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes nicht zuerkannt werden.

BGH, Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 530/15

Unsere Rechtsgebiete