Bei Persönlichkeitsverletzung ist Anspruch auf Geldentschädigung nicht vererblich
Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung ist nicht vererblich. Dies deshalb, weil einem Verstorbenen keine Genugtuung mehr dafür verschafft werden kann, das seine Persönlichkeit verletzt wurde. Folglich kenn eine Geldentschädigung im Fall der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes nicht zuerkannt werden.
BGH, Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 530/15