05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Beamtenrecht: Unterbliebene Beförderung bei rechtmäßigem Abbruch von Auswahlverfahren

Ein Beamter hat keinen beamtenrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer unterbliebenen Beförderung, wenn der Dienstherr das betreffende Auswahlverfahren vor Ernennung des Beamten rechtmäßig abgebrochen hat. Ein sachlicher Grund für den Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens liegt in der Regel vor, wenn ein Gericht die vom Dienstherren getroffenen Auswahlentscheidungen mit bedenkenswerten Erwägungen beanstandet hat. in einem derartigen Fall hat der Dienstherr ein Ermessen, ein an wesentlichen Fehlern leidendes Auswahlverfahren nicht unter Heilung dieser Fehler weiter zu betreiben.

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.5.2016, 1 A 1957/14

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