Arzthaftungsrecht: Schadenersatz wegen verkannter Reifeverzögerung der Hüfte
Ein Kinderarzt, der bei der U3-Untersuchung eines Kleinkindes eine Reifeverzögerung der Hüfte aufgrund einer falschen Diagnose verkannt hat, und ein Orthopäde, der zur späteren Abklärung eines auffälligen Gangbildes des Kindes röntgenologische Befunde oder Kontrollen im engen zeitlichen Abstand versäumt hat, haften dem Kind auf Schadenersatz, wenn sich infolge dieser Fehler eine Hüftgelenksluxation ausgebildet hat, die operativ versorgt werden muss.
OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2016, I-3 U 173/15