05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Arzthaftungsprozeß: Informations- und Substantiierungspflichten der Partei

An die Informatations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozeß dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden. Vom Patienten kann regelmäßig keine genaue Kenntnis der medizinischen Vorgänge erwartet und gefordert werden. Der Patient und sein Prozeßbevollmächtigter ist nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozeßführung medizinisches Fachwissen anzueignen. Nach diesen Grundsätzen ist der Patient nicht verpflichtet, mögliche Entstehensursachen einer Infektion zu ermitteln und vorzutragen.

BGH, Beschluss vom 13.2.2016, VI ZR 49/15

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