Arbeitsgericht Aachen: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen vermeintlichen Abrechnungsbetruges eines Chefarztes
Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen des Vorwurfes des Abrechnungsbetruges und Verstoßes gegen § 4 II 2 GOA unwirksam ist; es hätte eine vorherige Abmahnung bei fehlender Berechtigung des Chefarztes zur Privatliquidation erfolgen müssen.
Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 6.6.2019, 4 Ca 2413/18