05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Anwalt darf nicht mit Pin-Up Kalender für sich werben

Das Landgericht Köln hat einem Anwalt die Verteilung eines Kalenders mit nackten Frauen zu Werbezwecken an Autowerkstätten untersagt.

Die im Kalender präsentierten Bilder hätten keinen Bezug zur anwaltlichen Tätigkeit, ihr einziger Zweck liege darin, die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich zu ziehen. Der Verweis auf die Kanzlei des Anwaltes befinde sich quasi zufällig auf der Kopflasche und hätte ebenso gut durch den Verweis auf ein Produkt ersetzt werden können. Einen Eingriff in die Kunstfreiheit des Anwaltes verneinte das Gericht.

Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

 

Landgericht Köln, Urteil vom 23.3.2017, 24 S 22/16

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