Anspruch auf Berichtigung eines Nacherbenvermerkes bei Tod des Nacherben?
Der Tod des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalles führt nicht dazu, dass eine Berichtigung des Nacherbenvermerkes dahin zu erfolgen hat, dass der Ersatznacherbe einzutragen ist. Eine Unrichtigkeit des Grundbuches führt nur dann zu einer Berichtigung des Grundbuches, wenn die zulasten des Vorerben bestehende Verfügungsbeeinträchtigung durch die Unrichtigkeit betroffen wäre bzw. der Schutz des Nacherben beeinträchtigt werden könnte.
OLG Hamm, Beschluss vom 21.8.2015, 15 W 319/15