Anspruch auch mittelloser Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung
Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation kann die Versicherte die Leistung kraft fingierter Genehmigung verlangen, ohne sie sich erst auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Krankenkasse kann die Genehmigung nur zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des Anspruches auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt sind. Die Versicherte war vor diesem Hintergrund wegen massiver Gewichtsabnahme mit einer Abdominalplastik zu versorgen.
BSG, Urteil vom 7.11.2017, B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R