05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Angabe “ Plastischer und Ästhetischer Chirurg “ durch einen HNO-Facharzt ist irreführend

Der Senat für Heilberufe des OVG Berlin Brandenburg hat mit Urteil vom 29.01.2019 festgestellt, dass ein Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, der die Zusatzweiterbildung „Plastische Operationen“ absolviert hat, verstößt gegen das Verbot irreführender Werbung, wenn er auf einer Internetplattform die Facharztbezeichnung „Plastischer & Ästhetischer Chirurg “ führt.

Eine Facharztbezeichnung darf ein Arzt nur dann führen, wenn ihm diese Bezeichnung durch die Ärztekammer nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung verliehen worden ist, auf vorhandene Fähigkeiten ist somit nicht abzustellen.

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2019, OVG 90 H 3.18

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