Amtsgericht Hersfeld: Private WhatsApp Nutzung versößte gegen geltendes Recht
Das Amtsgericht Hersfeld hat ein Urteil erlassen, welches große Aufmerksamkeit erregt hat.
Nach Ansicht des Gerichtes begeht jeder Nutzer des Messengers dadurch, dass er die persönlichen Daten Dritter ohne Zustimmung weitergibt einen Rechtsverstoß.
Wer WhatsApp auf seinem Smartphone installiert und den AGB zustimmt leitet alle gespeicherten Telefonnummern in regelmäßigen Abständen an den Messenger nach Kalifornien weiter. Das passiert unabhängig davon, ob der Inhaber der Nummer selbst WhatsApp nutzt oder nicht. Durch diese automatische Datenübertragung begehe jeder WhatsApp-Nutzer einen Verstoß gegen deutsches Recht- ob die Weitergabe nun vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte mache keinen Unterschied.
Was das WhatsApp Urteil bedeutet:
Wer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp zustimmt leitet persönliche Daten weiter und verletzt damit das Persönlichkeitsrecht. In der Folge dieser Rechtsverstöße könnte es theoretisch zu Unterlassungsforderungen, Abmahnungen oder sogar zu Schadenersatzforderungen kommen. In der Praxis ist die Gefahr, für diese Datenweitergabe angezeigt zu werden jedoch relativ gering. Einerseits liegt dies daran, dass sich die Klagen in der Regel gegen Freunde, Bekannte oder Geschäftskontakte richten würden, andererseits dürfte eine Klage postwendend eine Klage der anderen Seite aus dem selben Grund nach sich ziehen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, Urteil vom 27.6.2017, AZ F 111/17