Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstraße verurteilt
Das Amtsgericht Gießen hat eine Ärztin zu einer Geldstrafe von 6.000 € verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage für Abtreibungen geworben habe. Die vorsitzende Richterin der Strafkammer begründete das Urteil damit, dass “ über einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert werde, als sei es eine normale Sache.“
Die Verteidigerin der Ärztin hatte vor Gericht erklärt, dass ihre Mandantin lediglich informiert, aber keine appellative Werbung auf der Internetseite betrieben habe.
Es wurde angekündigt, das Urteil mit der Revision anzugreifen.
Amtsgericht Gießen, Urteio vom 24.11.2017