05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstraße verurteilt

Das Amtsgericht Gießen hat eine Ärztin zu einer Geldstrafe von 6.000 €  verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage für Abtreibungen geworben habe. Die vorsitzende Richterin der Strafkammer begründete das Urteil damit, dass “ über einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert werde, als sei es eine normale Sache.“

Die Verteidigerin der Ärztin hatte vor Gericht erklärt, dass ihre Mandantin lediglich informiert, aber keine appellative Werbung auf der Internetseite betrieben habe.

Es wurde angekündigt, das Urteil mit der Revision anzugreifen.

Amtsgericht Gießen, Urteio vom 24.11.2017

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