05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Schwangere sind nicht uneingeschränkt vor Entlassung sicher

Schwangere Frauen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht uneingeschränkt vor einer Kündigung sicher. Wenn ein Unternehmen Massenentlassungen vornehme, könnten diese auch Frauen treffen, die ein Kind erwarten, entschieden die Luxemburger Richter am 22.2.2018. Voraussetzung sei nur, dass die Betroffenen über die Auswahlkriterien für die Entlassungen informiert würden.

Dem Urteil des EuGH lag ein Fall in Spanien zugrunde.

In Deutschland kann schwangeren Frauen auch in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden, aber die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde muss im Einzelfall zustimmen. Diese Zustimmung muss dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung vorliegen.

EuGH, Urteil vom 22.2.2018

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