Zur Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage
Bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück ist nach einer brandaktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstückes aus zu messen.
BGH, Urteil vom 2.6.2017, V ZR 230/16