Zünden eines Knallkörpers im Fussballstadion
Wirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadenersatz für eine dem Verein deswegen auferlegte Geldstrafe haften.
BGH, Versäumnisurteil vom 22.9.2016, VII ZR 14/16