Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Droht dem Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung nur eine Geldbuße von 89 € und besteht aufgrund der guten Qualität eines Beweisfotos die erfolgsversprechende Möglichkeit einer Identitätsfeststellung, dann ist die zweimalige Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen zwecks Auffindung von Beweismitteln zur Feststellung der Täterschaft des Betroffenen unverhältnismäßig.
BVerfG, Beschluss vom 14.7.2016, 2 BvR 2748/14