„Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“:
Das Landgericht Rostock hatte mit Urteil vom 22.04.15 zwei Angeklagte unter Anderem wegen erpresserischen Menschenraubes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Auf die Revisionen der Angeklagten hob der BGH nun mit Beschluss vom 12.01.16 das Urteil wegen Befangenheit eines Richters auf.
Grund der Aufhebung war, dass einer der beteiligten Richter am Landgericht Rostock auf seinem Facebook-Account ein Bild veröffentlicht hatte, auf dem er ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ trug. Darüber hinaus fand sich im Kommentarbereich der Eintrag „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick“.
BGH, Beschluss vom 12. 1. 2016 – 3 StR 482/15