05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Wettbewerbsrecht: Marktbeeinflussung durch Austausch von Informationen

Stimmen sich Wettbewerber durch den Austausch von Informationen über ihr künftiges Marktverhalten ab, beeinflusst dies den Wettbewerb nachteilig, ohne dass es eines weiteren Zutuns bedarf. Dies begründet die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen. Zwar ist ein in der Folge von der Abstimmung unabhängiges Marktverhalten aufgrund einer selbständig getroffenen unternehmerischen Entscheidung möglich; davon ist aber nur auszugehen, wenn es greifbare Anhaltspunkte dafür gibt.

BGH, Urteil vom 12.4.2016, KZR 31/14

Unsere Rechtsgebiete