Werkvertrag: Darlegungs- und Beweislast bei Mängelbeseitigung
Es besteht kein Anspruch auf Vergütung restlichen Werklohns, wenn bislang Mängel an Bodenbelastungsarbeiten bestanden, die nicht nachweislich behoben wurden. Darlegungs- und beweisbelastet für einen Anspruch ist derjenige, der hieraus ein Recht ableitet; also hier der Auftragnehmer. Werden Stundennachweise zur Beseitigung der Mängel vorgelegt, die bereits vor Ingangsetzung der Mängelbeseitigungsfristen entstanden sein sollen, so sind diese Nachweise nicht zur Darlegung und zum Beweis der Mängelbeseitigung geeignet. Dasselbe gilt, wenn nicht nachvollziehbar ist, welcher Mangel im Einzelnen Gegenstand der vorgelegten Stundennachweis sein soll.
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2016, 12 U 26/15