05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Weitere Steuervorteile für Elektroautos

Wer ein Elektroauto erwirbt, erhält seit dem 17.11.2016 weitere Steuererleichterungen. Bei erstmaliger Zulassung eines Elektrofahrzeuges ist die Steuerbefreiung von 5 auf 10 Jahre verlängert worden. Das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers ist künftig steuerfrei. Arbeitgeber können einen Zuschuss für den Aufbau von Ladestationen auf dem Firmengelände erhalten. Die Regelungen gelten auch für zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 km/h fahren.

 

Quelle: Bundesregierung

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