WEG-Gemeinschaft: Beschlusskompetenz für Grundstückserwerb
Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines benachbarten Grundstücks mit Stellflächen durch die Gemeinschaft wirksam beschließen. Ein solcher Erwerb eines Grundstücks durch die Eigentümergemeinschaft entspricht zumindest dann der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn das Grundstück für die Wohnungseigentumsanlage von Beginn an eine dienende und auf Dauer angelegte Funktion hatte und diese mit dem Erwerb aufrechterhalten werden soll.
BGH, Urteil vom 18.3.2016, V ZR 75/15