Versorgung mit Medizinal-Canabisblüten
Es besteht ein Naturalleistungsanspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten auch dann nicht, wenn eine Erlaubnis nach § 3 II BtMG vorliegt; weil diese Mittel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.
LSG NRW, Urteil vom 26.7.2016; L 11 KR 465/16 B ER