05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Verkauf von Energy-Drinks an Kinder könnte verboten werden

Die SPD will wie bei Zigaretten und Alkohol auch den Verkauf von Energydrinks an Kinder und Jugendliche verbieten. Die Sprecherin der Bundestagsfraktion für den gesundheitlichen Verbraucherschutz – Frau Ursula Schulte – verwies auf Großbritannien, wo der Verkauf von Energydrinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bereits verboten ist. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte zeigte sich erfreut über diesen Vorstoß; dafür kämpfe man schon lange, da Jugendliche durch diese Drinks eine gefährlich hohe Menge an Koffein zu sich nehmen würde. Dies sei insbesondere deshalb gefährlich, weil viele Jugendliche die süßen, erfrischenden Getränke in großen Mengen und schnell hintereinander trinken würden. Ein Teenager mit 50 Kilogramm Gewicht würde die Höchstdosis bereits mit 2 kleinen Dosen eines Energydrinks überschreiten. Folgen können neben Herzrasen auch Bluthochdruck und Übelkeit sein. Bei Vorerkrankungen (Herzfehler), bei zusätzlichem Konsum von Alkohol oder Kaffee oder anstrengender körperlicher Bewegung könne der Konsum sogar lebensgefährlich werden.

Quelle: aerzteblatt.de 4.6.2018

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