05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Elterngeldes

Das Bundessozialgericht in Kassel hat ausgeurteilt, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Berechnung des Elterngeldes außer Betracht bleibt.

Nur monatlich gezahlter Lohn wird berücksichtigt:

Nach Auffassung des Bundessozialgerichtes erfolgt die Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld anlassbezogen und würde auch lohnsteuerrechtlich als „sonstige Bezüge“ gelten.

Diese sind nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht anzurechnen.

 

Bundessozialgericht, Urteil vom 29.6.2017, B 10 EG 5/16 R

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