Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Elterngeldes
Das Bundessozialgericht in Kassel hat ausgeurteilt, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Berechnung des Elterngeldes außer Betracht bleibt.
Nur monatlich gezahlter Lohn wird berücksichtigt:
Nach Auffassung des Bundessozialgerichtes erfolgt die Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld anlassbezogen und würde auch lohnsteuerrechtlich als „sonstige Bezüge“ gelten.
Diese sind nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht anzurechnen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 29.6.2017, B 10 EG 5/16 R