Unwirksamkeit einer Klausel über ein Vorpachtrecht des Pächters
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Klausel, wonach ihm ein „Vorpachtrecht“ eingeräumt wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechtes näher ausgestaltet wird, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist.
BGH, Urteil vom 24.11.2017, LwZr 5/16