Therapie zur Gewichtsabnahme
Ein Vertrag über eine Therapie zur Gewichtsabnahme mit einem Therapiezentrum kann nach § 627 I BGB kündbar sein, wenn die Therapie nicht nur besonders qualifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert, sondern ebenso den unmittelbaren persönlichen Lebensbereich des Therapieteilnehmers betrifft und auch deshalb als Dienst höherer Art zu qualifizieren ist.
BGH, Urteil vom 10.11.2016, III ZR 193/16