Sturz mit Stöckelschuhen im Eingangsbereich eines Theaters
Eine Besucherin, die mit den Absätzen ihrer Stöckelschuhe in einer Schmutzfangmatte im Eingangsbereich eines städtischen Theaters hängenbleibt und dann zu Fall kommt, kann die Stadt nicht auf Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht auf Schadenersatz für erlittene Verletzungen in Anspruch nehmen, wenn die Matte im Eingangsbereich gut erkennbar und bei vorsichtigem Gehen – auch mit Stöckelschuhen – gefahrlos zu überqueren war.
OLG Hamm, Beschluss vom 13.4.2016, 11 U 127/15