Stilllegung der Zulassung bei Praxisabgabe verhindern
Das im Sommer in Kraft getretene Versorgungsstrukturstärkungsgesetz sieht vor, daß der Zulassungsausschuss die Zulassung eines Arztes anlässlich der geplanten Ausschreibung stilllegen soll, wenn sich diese Zulassung in einem Gebiet mit einem Versorgungsgrad von 140 Prozent oder mehr befindet und sofern die Zulassung aus Versorgungsgründen nicht mehr benötigt wird.
Zu dieser Regel gibt es 7 Ausnahmen:
- Die Praxis wird an Ehepartner, Lebenspartner oder Kind abgegeben.
- Die Praxis wird einem angestellten Arzt oder einem Praxispartner abgegeben. Der Übernehmer muss in diesem Fall mehr als 3 Jahre in der Praxis tätig gewesen sein.
- Die Praxis wird an einen Bewrber übergeben, der zuvor bereits 5 Jahre in einem unterversorgten Gebiet als Kassenarzt tätig war.
- Die Praxen in der Umgebung erklären dass sie zusätzliche Patienten nicht übernehmen können.
- Die Vertragsarztzulassung befindet sich in einem MVZ. Die Neueinstellung von angestellten MVZ-Ärzten fällt nicht unter die Nachbesetzungsregelungen.
- Die Zulassung wird nicht ausgeschrieben, sondern mittels Verzicht zugunsten eines Erwerbers in eine Angestellten-Zulassung umgewandelt.
- Der Übernehmer ist bereit, die Praxis in ein Gebiet zu verlegen, in dem die KV einen Versorgungsbedarf sieht.