Steuerrecht: Anwaltskosten als aussergewöhnliche Belastung
Anwaltskosten eines Schadenersatzprozesses können auch dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sein, wenn das Verfahren durch Vergleich beendet wird und der Prozess wegen der Höhe des geltend gemachten Anspruches existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich des menschlichen Lebens berührt.
BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 14/13