05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Sozialrecht: Entzug eines Merkzeichens

Die Versorgungsverwaltung hat die Möglichkeit, ein vergebenes Merkzeichen wieder zu entziehen. Die Entziehung muss aber zu einem bestimmten Zeitpunkt ausdrücklich ausgesprochen und der betroffene Bescheid hinreichend genau bezeichnet werden. Hierauf kann nicht konkludent aus der Mitteilung in dem Bescheid geschlossen werden, die Voraussetzungen des Merkzeichens G lägen nicht mehr vor.

SG Karlsruhe, Urteil vom 11.8.2016, S 3 SB 2328/15

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