05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung und Zerstörung der Persönlichkeit

Zur Bemessung des Schmerzensgeldes – hier: 560.000 € – bei Schwerstbehinderung und Zerstörung der Persönlichkeit eines jungen Erwachsenen aufgrund eines Behandlungsfehlers bei nicht erkanntem Schädel-Hirn-Traumas ist zu beachten, dass der hier betroffene junge Erwachsene – im Gegensatz zu Kindern mit Geburtsschäden- zuvor ein Leben als gesunder Mensch geführt und somit mit besonderer Härte die jetzige Situation erfährt.

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.1.2017, 8 U 155/16

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