Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung und Zerstörung der Persönlichkeit
Zur Bemessung des Schmerzensgeldes – hier: 560.000 € – bei Schwerstbehinderung und Zerstörung der Persönlichkeit eines jungen Erwachsenen aufgrund eines Behandlungsfehlers bei nicht erkanntem Schädel-Hirn-Traumas ist zu beachten, dass der hier betroffene junge Erwachsene – im Gegensatz zu Kindern mit Geburtsschäden- zuvor ein Leben als gesunder Mensch geführt und somit mit besonderer Härte die jetzige Situation erfährt.
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.1.2017, 8 U 155/16