05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Schadenersatz wegen unzulässiger Telefonwerbung

Ein auf eine unzulässige Telefonwerbung gestützter Schadenersatzanspruch erfasst nur solche Schäden, die vom Schutzbereich dieser Bestimmung erfasst sind. Durch die Wettbewerbswidrigkeit unzulässiger Telefonwerbung soll der Verbraucher vor weiteren Werbemaßnahmen geschützt werden, die ihm möglicherweise gegen seinen erkennbaren Willen aufgedrängt werden. Verhindert werden soll darüber hinaus, dass die belästigende Werbung zu einer Bindung von Ressourcen des Empfängers wie Zeitaufwand und Vorhaltekosten von Empfangseinrichtungen führt. Der Angerufene ist allerdings nicht schadenersatzberechtigt, wenn er aufgrund des Telefonanrufes einen Vertrag abgeschlossen hat, den er später bereut. Dies gilt insbesondere dann, wenn der zur Belastung mit der Zahlungsverbindlichkeit führende Vertragsschluss erst bei dem zweiten Telefonat erfolgt ist, dieser jedoch durch die zuvor ausdrücklich erklärte Einwilligung gedeckt war.

BGH, Urteil vom 21.4.2016, I ZR 276/14

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