Sachmängelhaftung: Setzen einer angemessenen Nachfrist
Beim Kauf einer Einbauküche kann eine dem Verkäufer gesetzte Nachfrist von 14 Tagen im Einzelfall zu kurz und deshalb nicht angemessen iSd § 323 I BGB sein, so dass die Voraussetzungen des gesetzlichen Rücktrittsrechtes nicht vorliegen. Die Länge der Frist muss nach der Sachlage objektiv angemessen sein, um dem Schuldner bei Anspannung aller Mittel und Kräfte noch eine rechtzeitige Leistung zu ermöglichen.
LG Bonn, Urteil vom 26.8.2016, 1 O 54/16