Reform der Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung beschlossen
Der Bundestag hat am 21.10.2016 die von der Bundesregierung im Sommer auf den Weg gebrachten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschlossen. Damit sollen die Rechte der Leiharbeitnehmer gestärkt und Missbräuche bei Werkverträgen eingedämmt werden.
Quelle: Bundestag