Rechtsanwälte dürfen mit Ärzten und Apothekern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.1.2016 beschlossen, dass die Regelungen der BRAO verfassungswidrig und nichtig sind, die Rechtsanwälten bisher verboten, mit Ärzten und Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft tätig zu sein. Der mit diesem bisher geltenden Sozietätsverbot einhergehende Eingriff in die Berufsfreiheit sei unverhältnismäßig. Dies insbesondere deshalb, weil der Gesetzgeber den beruflichen Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen – insbesondere Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern- in einer Sozietät zugelassen hat. Im Vergleich hierzu birgt nach Auffassung des BVerfG eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern keine so wesentlichen zusätzlichen Risiken für die Einhaltung beruflicher Pflichten, dass dies eine abweichende Behandlung rechtfertige.