Recht auf ein Girokonto
Banken dürfen künftig niemandem mehr verwehren, ein Girokonto zu eröffnen. Auch wohnungslose, asylsuchende und Personen mit Aufenthaltsstatus (sog. Geduldete) haben Anspruch hierauf. Bei diesem „Basiskonto“ handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis.