05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Recht auf ein Girokonto

Banken dürfen künftig niemandem mehr verwehren, ein Girokonto zu eröffnen. Auch wohnungslose, asylsuchende und Personen mit Aufenthaltsstatus (sog. Geduldete) haben Anspruch hierauf. Bei diesem „Basiskonto“ handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis.

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