05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Qualitätsmanagement-Richtlinie noch nicht in Kraft

Der G-BA hat am 17.12.2015 die Erstfassung einer sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) beschlossen. Die neue Richtlinie soll die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Praxen und Kliniken regeln und die 3 bestehenden Berichtssysteme für den vertragsärztlichen, vertragzahnärztlichen und stationären Bereich ablösen. Kritische Nachfragen des Bundesministeriums für Gesundheit an den G-BA zu der Neuregelung verzögern nun deren Inkrafttreten.

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