05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Posten eines Lehrerfotos mit dem Kommentar “ Behinderter Lehrer ever“

Eine 14-jährige Schülerin, die im Klassenraum ein Foto ihres Lehrers fertigt und dieses auf ihrer Facebook-Seite mit dem Kommentar „behinderter Lehrer ever“ veröffentlicht, macht sich der Beleidigung schuldig. Dies gilt auch dann, wenn das Foto nur für einen eingeschränkten Nutzerkreis, nämlich ihren Facebook-Nutzerkreis sowie deren Freunde zu sehen ist.  Bestehen an der Verantwortungsreife der Schülerin keine Zweifel, so ist die Aufgabe, innerhalb von 2 Monaten 20 Arbeitsstunden abzuleisten, nicht zu beanstanden.

AG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2016, 137 Ds- 70 Js 1831/16

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