Notärztliche Bereitschaftsdienste sind steuerbefreit
Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und damit einen größtmöglichen Erfolg einer späteren Behandlung sicherzustellen, sind nach § 4 Nr. 14 a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.
BFH, Urteil vom 2.8.2018, V R 37/17