Neue Düsseldorfer Tabelle 2017
Zum 1.1.2017 ist die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst worden.
Der Mindestunterhalt für Kinder der 1. Altersstufe beträgt nun 342 €; für Kinder der 2. Altersstufe 393,- € und für Kinder der 3. Altersstufe 527 €. Auch die Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppen sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhaltes angepasst worden. Sie wurden in der 2. – 5. Einkommensgruppe um 5% und von der 6.-10. Gruppe um je 8% angehoben. Auf den Bedarf des Kindes ist gem. § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 1.1.2017 für die beiden ersten Kinder je 192 €, für ein drittes Kind 198 € und für das vierte und jedes weitere Kind 223 €. Die Anrechnung erfolgt idR hälftig.
Quelle: OLG Düsseldorf