Neu: Verbraucherkündigung per E-Mail
Ab dem 1.10.2016 gilt im Verbraucherrecht für Kündigungen ausdrücklich die Textform. Der Gesetzgeber hielt hier angesichts der nicht ganz eindeutigen Regelung in den §§ 309 Nr.13, 127 II und III BGB eine Klarstellung für erforderlich. Danach können Verbraucher künftig zB einen Handyvertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen, ein Brief ist dafür nicht mehr erforderlich. In den AGB eines Anbieters kann die dort übliche Schriftform nicht mehr vom Verbraucher gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.