Namensrecht: Verweigerung der Anerkennung einer Namensänderung
Ein Nachname, der mehrere Adelsbestandteile erhält und von einem Deutschen in einem anderen Mitgliedstaat gewählt wurde, muss in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt werden. Die Anerkennung kann verweigert werden, wenn dies erforderlich ist, um die Gleichheit aller deutschen Staatsbürger vor dem Gesetz sicherzustellen. Der Entscheidung liegt der Fall zugrunde, daß ein deutsch-britischer Staatsbürger in Großbritannien den Namen Peter Mark Emanuel Graf von Wolffersdorff Freiherr von Bogendorff angenommen hatte.
EuGH, Urteil vom 2.6.2016, C 438/14