Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank
Der Erbe kann sein Erbrecht auch durch Vorlage eines eröffneten eigenhändigen Testamentes belegen, wenn dieses die Erbfolge mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit nachweist.
BGH, Urteil vom 5.4.2016, XI ZR 440/15