05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Nachlasspflegschaft zur Räumung von Wohnraum

Sind die Erben eines verstorbenen, vermögenslosen Mieters von Wohnraum unbekannt, so hat das Nachlassgericht auf Antrag des Vermieters gem. § 1961 BGB eine Nachlasspflegschaft anzuordnen, damit dieser einen Anspruch gegen den Nachlass auf Räumung und Zahlung rückständiger Miete geltend machen kann. Das gilt auch dann, wenn der Nachlass voraussichtlich dürftig ist.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7.5.2016, 8 W 49/15

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