Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienste
Arbeitnehmer haben auch bei Bereitschaftsdiensten Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 € pro Stunde. Das Mindestlohngesetz differenziert nicht zwischen regulärer Arbeitszeit und Bereitschaftsstunden, sondern sieht eine einheitliche Lohnuntergrenze vor.
BAG, 29.6.2016, 5 AZR 716/15