Mietrecht: Schadenersatzanspruch bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Der Schadenersatzanspruch eines Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfes des Vermieters ist nicht notwendigerweise beim Abschluss eines Räumungsvergleiches zwischen den Parteien ausgeschlossen. Ein Räumungsvergleich unterbricht den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer Eigenbedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden nur dann, wenn damit auch etwaige Ansprüche des Mieters wegen eines nur vorgetäuschten Bedarfes abgegolten werden sollten. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfes kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufes ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können.
BGH, Beschluss vom 10.5.2016, VIII ZR 214/15