05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Mietrecht: Schadenersatzanspruch bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Der Schadenersatzanspruch eines Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfes des Vermieters ist nicht notwendigerweise beim Abschluss eines Räumungsvergleiches zwischen den Parteien ausgeschlossen. Ein Räumungsvergleich unterbricht den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer Eigenbedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden nur dann, wenn damit auch etwaige Ansprüche des Mieters wegen eines nur vorgetäuschten Bedarfes abgegolten werden sollten. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfes kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufes ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können.

BGH, Beschluss vom 10.5.2016, VIII ZR 214/15

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