Lebensversicherung: Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes
§ 2 II BetrAVG schließ die Inanspruchnahme des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nicht aus, wenn die Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers und Arbeitgebers dem Versicherer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugegangen ist. Allerdings ist die Kündigung des Versicherungsvertrages unwirksam, wenn sie auf einer nach § 3 BetrAVG unzulässigen Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beruht.
BGH, Urteil vom 8.6.2016, IV ZR 346/15