05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Kostenerstattung bei Dialysefahrten

Ein Anspruch auf vollständige Fahrtkostenerstattung zu Dialysefahrten besteht grundsätzlich nur zur nächstgelegenen Dialysepraxis, auch wenn dem Versicherten vorher über einen längeren Zeitraum die Fahrtkosten zu einer weiter entfernt liegenden Praxis erstattet wurden. Denn Fahrtkosten werden nur in notwendiger und wirtschaftlicher Höhe übernommen. Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, eine bisher rechtswidrige Praxis zeitnah zu beenden. Medizinische Gründe, von diesem Grundsatz abzuweichen sind in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom Antragssteller glaubhaft zu machen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.7.2017, L 5 KR 99/17 B ER

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