05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Keine pauschale Auslandsversicherung aller Versicherten durch gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht pauschal für ihre Mitglieder eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Das gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Begründung verwiesen die Bundessozialrichter auf die „soziale Wirklichkeit“.

BSG, Urteil vom 31.5.2016, B 1 2/15 R

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