Keine pauschale Auslandsversicherung aller Versicherten durch gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht pauschal für ihre Mitglieder eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Das gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Begründung verwiesen die Bundessozialrichter auf die „soziale Wirklichkeit“.
BSG, Urteil vom 31.5.2016, B 1 2/15 R